Rechtsprechung
BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- markenmagazin:recht
§§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 3 MarkenG
Marke "SPAR” schutzfähig aufgrund Verkehrsdurchsetzung - openjur.de
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 3 MarkenG
Markenbeschwerdeverfahren - "SPAR" - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "SPAR" - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung
- rewis.io
Markenbeschwerdeverfahren - "SPAR" - Unterscheidungskraft - Verkehrsdurchsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Markenschutz für "SPAR" aufgrund von Verkehrsdurchsetzung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 04.05.1999 - C-108/97
Windsurfing Chiemsee
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Die Prüfung, ob das Vorliegen dieser Voraussetzungen durch konkrete und verlässliche Informationen belegt ist, obliegt dem nationalen Gericht, d. h. hier dem zur Entscheidung berufenen Senat, wobei eine Gesamtschau sämtlicher relevanter Gesichtspunkte geboten ist (vgl. EuGH GRUR 1999, 723, 727, Rdn. 49, 54 - Chiemsee). - EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 3 Abs. 3 MarkenRL ist Voraussetzung für eine durch Benutzung erlangte Unterscheidungskraft, dass ein wesentlicher Teil des angesprochenen Verkehrs die Marke mit einem konkreten Marktteilnehmer und mit keinem anderen Unternehmen in Verbindung bringt (GRUR 2002, 804, 808, Rdn. 65 - Philips). - BGH, 23.10.2008 - I ZB 48/07
POST II
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Nicht zuletzt die rechnerischen Ergebnisse in der o. g. Ristorante-Entscheidung, bei dem der Marktführer für Tiefkühlpizzen mit seiner Produktmarke "Ristorante" nach 20jähriger Benutzungsdauer bei jährlich 10 Mio. EUR Werbeausgaben und 25 % Marktanteil nach Abzug der Fehlertoleranz nur einen Durchsetzungsgrad von 49, 9 % erreichte und damit knapp unterhalb der in ständiger Rechtsprechung verlangten Untergrenze von 50 % blieb, zeigen, dass die Praxis des glatten Abzugs der Fehlertoleranz überdenkenswert erscheint (…vgl. a. Niedermann/Schneider, sic! 2002, 815, 817 (früher noch zitiert in Ströbele/Hacker, a. a. O. 8. Aufl., § 8, Fßn. 1031): "... die höchste Wahrscheinlichkeit hat aber immer der gefundene Wert (Gauss"sche Glockenkurve) ..."), ebenso wie auch überspannte Erwartungen an die Höhe der ermittelten Werte bedenklich erscheinen (vgl. a. BGH GRUR 2009, 669 - Post II).
- EuGH, 07.07.2005 - C-418/02
DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON …
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Da das ursprüngliche Dienstleistungsverzeichnis mit der Anmeldung am 28. Januar 2004, also vor Erlass der "Praktiker"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Juli 2005 (GRUR 2005, 764) eingereicht wurde und damals in Erwartung der Entscheidung eine erhebliche Unsicherheit über die Zulässigkeit und die Formulierung von Handelsdienstleistungen bestand, würde hier im Übrigen auch eine gewisse Großzügigkeit bei der Auslegung angemeldeter Begriffe angebracht sein, der es vorliegend aber nicht bedarf. - BGH, 02.04.2009 - I ZB 94/06
Kinder III
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Es soll hier offen bleiben, ob die Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, insbesondere in der Weise, dass strikt vom unteren Grenzwert auszugehen ist, wie dies der frühere 32. Senat des Bundespatentgerichts seit etwa 2006 verlangt hat (vgl. BPatG GRUR 2007, 324 - Kinder;… GRUR 2007, 593 - Ristorante, dem folgend Ströbele/Hacker, § 9, Rdn. 449, alle ohne weitere Begründung) und wie es bei mehreren Markenbeschwerdesenaten des Bundespatentgerichts inzwischen zu beobachtende Praxis ist (vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen in BGH GRUR 2009, 954, 957, Nr. 37 - Kinder III). - BPatG, 17.05.2006 - 32 W (pat) 39/03
Kinder (schwarz-rot)
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Es soll hier offen bleiben, ob die Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, insbesondere in der Weise, dass strikt vom unteren Grenzwert auszugehen ist, wie dies der frühere 32. Senat des Bundespatentgerichts seit etwa 2006 verlangt hat (vgl. BPatG GRUR 2007, 324 - Kinder;… GRUR 2007, 593 - Ristorante, dem folgend Ströbele/Hacker, § 9, Rdn. 449, alle ohne weitere Begründung) und wie es bei mehreren Markenbeschwerdesenaten des Bundespatentgerichts inzwischen zu beobachtende Praxis ist (vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen in BGH GRUR 2009, 954, 957, Nr. 37 - Kinder III). - BPatG, 24.01.2007 - 32 W (pat) 134/04
Ristorante
Auszug aus BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 31/06
Es soll hier offen bleiben, ob die Fehlertoleranz überhaupt zu berücksichtigen ist, insbesondere in der Weise, dass strikt vom unteren Grenzwert auszugehen ist, wie dies der frühere 32. Senat des Bundespatentgerichts seit etwa 2006 verlangt hat (vgl. BPatG GRUR 2007, 324 - Kinder; GRUR 2007, 593 - Ristorante, dem folgend Ströbele/Hacker, § 9, Rdn. 449, alle ohne weitere Begründung) und wie es bei mehreren Markenbeschwerdesenaten des Bundespatentgerichts inzwischen zu beobachtende Praxis ist (vom Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen in BGH GRUR 2009, 954, 957, Nr. 37 - Kinder III).
- BPatG, 09.07.2013 - 33 W (pat) 124/07
Markenbeschwerdeverfahren - "GALERIA" - teilweise Unterscheidungskraft - …
Dabei soll hier offen bleiben, ob der von einigen Senaten des Bundespatentgerichts vorgenommene Abzug der kompletten Fehlertoleranz zu Lasten des Anmelders rechtlich überhaupt geboten ist (kritisch Senat vom 10.08.2010 (33 W (pat) 31/06) unter II. 3.b) aa) - SPAR) oder ob der mit dem Zuordnungsgrad bereits ausgewiesene Mittelwert als größtmöglicher Annäherungswert zugrunde zu legen ist.